Wahrscheinlich weißt Du noch nicht, dass über eine EU-Richtlinie eine der Neuerungen, die zum 7. Juni 2021 über die EU-Urheberrechterichtlinie (DSM-RL) den Weg in das deutsche Urhebergesetz gefunden hat, die kommerzielle Nutzung deiner Inhalte erlaubt, solange Du dies nicht explizit technisch untersagst!
Natürlich sind deine Inhalte an Sich nach wie vor vom Urheberrecht geschützt, allerdings wurde der Umgang mit Text- und Data Mining neu geregelt. Bislang kannte das deutsche Urheberrecht nur Text- und Data Mining zu wissenschaftlichen Zwecken (geregelt in § 60d UrhG), doch der neue § 44b UrhG regelt nun zusätzlich auch das Text- und Data Mining zu sonstigen, d.h. auch kommerziellen Zwecken.
Die neue Richtlinie der EU sorgt dafür, dass das Text- und Data Mining in allen Mitgliedstaaten, sogar auf Basis unlizensierter Daten ermöglicht wird. Die klare Rechtsgrundlage für das kommerzielle Text- und Data Mining soll Erleichterungen für die Wirtschaft bringen und Innovationen anregen.
Dort ist zu lesen:
Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 44b Text und Data Mining
Beachtenswert ist nun der Absatz 2, der es erlaubt, eine Kopie zu erstellen, zum Zwecke der Auswertung mittels Data Mining:
Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 44b Text und Data Mining
Das umfasst nach meiner Auffassung nicht nur, dass die Texte auf deiner Webseite genutzt werden dürfen, um ein Sprachmodell bzw. eine Art künstlicher Intelligenz zu trainieren, sondern auch mittels KI die Texte auf deiner Webseite umgeschrieben und an anderer Stelle veröffentlich werden dürfen!
Noch ist das Ganze keine Rechtspraxis, bedarf also noch der Klärung und Anwendung, aber das neue Gesetz könnte aus meiner Sicht durchaus so ausgelegt werden, insbesondere da damit Innovation im Bereich KI in der EU gefördert werden soll. Ich bin aber kein Anwalt und auch kein Urheberrechtsexperte. Ich gebe hier die Rechtslage aus meiner Sicht nach bestem Wissen und Gewissen wieder.
Wenn du bislang nicht wusstest, dass moderne KI-Tools Texte automatisiert umschreiben können, solltest du dir mal diesen Artikel durchlesen: https://www.search-one.de/automatisierte-textgenerierung/. Die so maschinell generierten Texte unterliegen übrigens nicht dem Urheberrecht, da eine Maschine kein Urheber sein kann. Derartig umgeschriebene Texte sollten damit als gemeinfrei gelten.
Man ist dem jedoch nicht vollständig ausgeliefert, denn Absatz 3 regelt:
Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 44b Text und Data Mining
Das bedeutet konkret, dass Du mittels robots.txt Datei festlegen musst, dass Crawler NICHT auf deine Inhalte zugreifen dürfen. Dabei solltest Du jedoch beachten, dass Du nicht auch „gute“ Crawler wie Googlebot und Bingbot aussperrst.
In meinem Artikel bei SEARCH ONE habe ich eine Beispiel-robots.txt veröffentlich, die Du nutzen kannst, um alle Crawler außer Googlebot und Bingbot den Zugriff auf deine Inhalte verbieten kannst:
# Block everything for all Crawlers
User-agent: *
Disallow: /
# Allow everything for Googlebot
User-agent: Googlebot
Allow: /
# Allow everything for Bingbot
User-agent: Bingbot
Allow: /
Mit dieser robots.txt-Datei kannst du festlegen, welche Crawler auf welche Dateien auf deiner Website zugreifen können. Achtung: Die robots.txt-Datei muss dabei stets im Stammverzeichnis deiner Website liegen und exakt „robots.txt“ genannt werden.
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