Skip to content

KI-Lizenzen im VG WORT-Wahrnehmungsvertrag: Was bedeutet das für Autor:innen und deren Einnahmen?

Die VG WORT hat kürzlich wichtige Änderungen am Wahrnehmungsvertrag beschlossen, die vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Künstlicher Intelligenz (KI) stehen.

Als Autor:innen haben wir bis zum 29. November 2024 die Möglichkeit, diesen Änderungen zu widersprechen. Doch was bedeuten diese Anpassungen konkret für uns und welche Chancen oder Risiken bringen sie mit sich?

Die Neuerungen im Überblick

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags um die Nutzung unserer Werke für KI-Anwendungen in Unternehmen und Behörden. Genauer gesagt, erlaubt die neue Regelung, dass Werke im internen Gebrauch für KI-Systeme verwendet werden können – sei es, um Inhalte zu speichern, zu indexieren oder sogar als Trainingsdaten für KI-Modelle zu dienen. Dies umfasst generative KI-Anwendungen, bei denen Inhalte weiterverarbeitet und Outputs auf Grundlage unserer Werke erzeugt werden.

Wichtig: Diese Nutzung ist ausschließlich auf interne Zwecke beschränkt!

Es gibt keine Erlaubnis, die erzeugten Outputs kommerziell oder gegenüber Kunden zu verwenden!

Die Rechteinhaber:innen – also die Autor:innen – behalten zudem das Recht, weiterhin eigene Lizenzen für unsere Werke zu vergeben.

Gerne! Hier sind einige konkrete Beispiele, was mit den Daten und dem Output eines KI-Modells im Rahmen des VG WORT-Vertrags erlaubt ist und was nicht:

Was ist erlaubt?

  1. Interne Nutzung des KI-Modells:
    Dieses Modell darf nur intern innerhalb deines Unternehmens oder deiner Behörde verwendet werden. Zum Beispiel könntest du das Modell nutzen, um Dokumente oder Texte für interne Berichte automatisch zu analysieren oder zusammenzufassen.
    Du darfst damit ein KI-Modell trainieren, das auf urheberrechtlich geschützten Werken basiert, die durch die VG WORT lizenziert wurden.
  2. Speichern und Indexieren von Inhalten:
    Die Werke, die du zum Trainieren des KI-Modells verwendest, dürfen in einem gesicherten elektronischen Netzwerk gespeichert und einem abgegrenzten Personenkreis (z.B. Mitarbeitende) zugänglich gemacht werden.
    Du darfst also die Werke und Metadaten indexieren und in andere maschinenlesbare Formate umwandeln, um sie für das KI-Training besser nutzbar zu machen.
  3. Output des KI-Modells intern verwenden
    Die durch das KI-Modell generierten Ergebnisse (Output) dürfen ebenfalls in deinem Unternehmen oder deiner Behörde verwendet werden. Zum Beispiel könntest du Berichte, Analysen oder automatisierte Zusammenfassungen erstellen und im internen Netzwerk speichern oder mit den Mitarbeitenden teilen.
  4. Fortführung nach Vertragsende:
    Wenn der Lizenzvertrag endet, darfst du das KI-System weiterhin intern nutzen, solange es bereits während der Vertragslaufzeit trainiert wurde. Auch die Outputs, die bereits generiert wurden, dürfen weiter genutzt werden.

Was ist nicht erlaubt?

  1. Externe kommerzielle Nutzung des Outputs:
    Du darfst den Output des KI-Modells nicht kommerziell verwerten oder externen Kunden zur Verfügung stellen. Zum Beispiel wäre es nicht erlaubt, die durch das Modell erzeugten Texte, Zusammenfassungen oder Analysen an Dritte zu verkaufen oder für externe Dienstleistungen zu nutzen.
  2. Verkauf oder Lizenzierung des KI-Modells:
    Du darfst das KI-Modell, das mit den lizenzierten Daten trainiert wurde, nicht an andere Unternehmen verkaufen oder lizenzieren. Die Nutzung ist streng auf den internen Gebrauch beschränkt.
  3. Nutzung des Outputs für externe Projekte:
    Der Output des KI-Modells darf nicht für Projekte oder Dienstleistungen verwendet werden, die außerhalb deines Unternehmens oder deiner Behörde angeboten werden. Zum Beispiel könntest du keine mit der KI erstellten Inhalte in einem öffentlichen Blog veröffentlichen oder an Kunden liefern.
  4. Verwendung durch Drittanbieter-KI-Systeme:
    Es ist nicht erlaubt, das Modell oder die Daten in KI-Dienstleistungen zu integrieren, die für externe Dritte wie andere Unternehmen oder Verbraucher bereitgestellt werden. Solche Anwendungen wären von der Lizenz ausgenommen und müssten direkt vom Rechteinhaber genehmigt werden.

Zusammenfassung

ErlaubtNicht erlaubt
Internes Training von KI-ModellenKommerzielle Nutzung des Outputs
Interne Speicherung und Verbreitung der OutputsVerkauf oder Lizenzierung des KI-Modells
Fortführung der Nutzung nach VertragsendeVeröffentlichung der KI-generierten Inhalte
Indexieren und Konvertieren von DatenNutzung durch Drittanbieter für externe Dienste

Potenzielle Auswirkungen auf Lizenzeinnahmen

Eine naheliegende Frage ist: Führt diese Änderung zu zusätzlichen Lizenzeinnahmen?

Die Antwort lautet: potenziell ja. Da Unternehmen und Behörden zukünftig für die interne Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Rahmen ihrer KI-Anwendungen Lizenzen benötigen, eröffnet sich für uns eine neue Einnahmequelle. Die VG WORT könnte uns Tantiemen aus diesen neuen Lizenzen auszahlen, ähnlich wie bei bisherigen Lizenzierungsmodellen für digitale Vervielfältigungen.

Allerdings sind diese Einnahmen wahrscheinlich begrenzter als bei kommerziellen Lizenzen, da die Nutzung nur für interne Zwecke erlaubt ist. Es bleibt abzuwarten, wie stark die Nachfrage nach solchen Lizenzen tatsächlich sein wird. Besonders spannend ist hierbei, dass wir trotz der Rechteübertragung an die VG WORT weiterhin die Möglichkeit haben, eigenständig Lizenzen zu vergeben. Dies bietet uns die Flexibilität, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, wenn wir unsere Werke für externe Anwendungen lizenzieren wollen.

Haftungsverzicht bei unerlaubter KI-Nutzung

Ein weiterer Punkt, der bedacht werden sollte, ist der Haftungsverzicht. Falls du der Änderung zustimmst, verzichtest du auf mögliche urheberrechtliche Ansprüche gegenüber Unternehmen, die KI-Systeme von Drittanbietern nutzen, die ohne deine Zustimmung mit deinen Werken trainiert wurden. Dies könnte potenziell ein Risiko darstellen, insbesondere in Fällen, in denen deine Werke unerlaubt verwendet wurden.

Handlungsoptionen: Zustimmung oder Widerspruch?

Die VG WORT verlangt keine explizite Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen – Schweigen wird als Zustimmung gewertet. Wenn du nicht bis zum 29. November 2024 widersprichst, werden die Änderungen automatisch Bestandteil deines Wahrnehmungsvertrags. Es ist also wichtig, dir die neuen Regelungen genau anzusehen und abzuwägen, ob du von den neuen Lizenzierungsmöglichkeiten profitieren möchtest oder nicht.

Falls du die Kontrolle über die Nutzung deiner Werke im KI-Kontext behalten möchtest oder Bedenken bezüglich des Haftungsverzichts hast, könnte ein Widerspruch sinnvoll sein. Umgekehrt könnte eine Zustimmung interessante neue Einnahmequellen eröffnen.

Fazit: Chancen und Risiken abwägen

Die Änderungen des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT eröffnen uns als Autor:innen die Möglichkeit, unsere Werke für interne KI-Anwendungen lizenzieren zu lassen, was neue Einnahmequellen erschließen könnte. Gleichzeitig sind diese Nutzungen stark eingeschränkt, und der Verzicht auf Haftungsansprüche gegenüber unbefugten KI-Nutzungen sollte nicht unbeachtet bleiben. Letztlich hängt die Entscheidung, ob du widersprichst oder zustimmst, von deinen individuellen Prioritäten und deinem Interesse an diesen neuen Nutzungsmöglichkeiten ab.

Die vollständige Fassung des neuen Wahrnehmungsvertrags findest Du hier.

Nutze die Gelegenheit, dich bis zum 29. November 2024 zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen!

Abonniere das kostenlose KI-Update

Bleib auf dem Laufenden in Sachen Künstliche Intelligenz!

Melde Dich jetzt mit Deiner E-Mail-Adresse an und ich versorge Dich kostenlos mit News-Updates, Tools, Tipps und Empfehlungen aus den Bereichen Künstliche Intelligenz für dein Online Business, WordPress, SEO, Online-Marketing und vieles mehr.

Keine Sorge, ich mag Spam genauso wenig wie Du und gebe Deine Daten niemals weiter! Du bekommst höchstens einmal pro Woche eine E-Mail von mir. Versprochen.

Kai Spriestersbach

Kai Spriestersbach

Kai Spriestersbach ist erfolgreicher Unternehmer und digitaler Stratege mit einem Master-Abschluss in Web Science. Er ist Inhaber von AFAIK und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Aufbau und der Optimierung von webbasierten Geschäftsmodellen. Als einer der erfahrensten Search Marketing Experten im deutschsprachigen Raum hat er mehr als 25 Vorträge auf SEO- und Online-Marketing-Konferenzen in Deutschland und Österreich gehalten. In den letzten Jahren hat er sich intensiv mit Large Language Models beschäftigt und sich als Experte für die Textgenerierung mit Hilfe künstlicher Intelligenz etabliert. Seine Karriere begann er mit einer Ausbildung zum Mediengestalter (IHK), bevor er den Bachelor of Science (B.Sc) in E-Commerce absolvierte. Anschließend erwarb er den Master of Science (M.Sc) in Web Science und forschte an der RPTU im Bereich angewandter generativer KI.

×